Mitglieder
Mitarbeiter
ehrenamtliche Helfer
Azubis
Ortsvereine
Bis zum 28. März wird die Zahl der täglich möglichen Besuche gesenkt. Die Besuchsregelungen der einzelnen Einrichtungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Seite.
Besucher*innen müssen während der gesamten Dauer ihres Besuches eine FFP2-Maske tragen, da die FFP2-Maske deutlich mehr zum Virenschutz des Trägers als auch seiner Kontaktpersonen beiträgt. Bitte bringen Sie Ihre Maske selbst mit.
Weiterhin gilt wie gewohnt die Kontakterfassung beim Betreten der Einrichtung sowie das Einhalten der Hygieneregeln. Menschen mit Erkältungs-, Grippe- oder COVID-Symptomen sowie Menschen, die Kontakt zu Covid19-Positiven oder Verdachtsfällen innerhalb der letzten 14 Tage hatten, haben keinen Zutritt zur Einrichtung. Dies gilt ebenso für Besucher aus ausländischen Risikogebieten (innerhalb der letzten 14 Tagen).
Details zu den neuen Regelungen finden Sie hier in der Pressemitteilung des Ministeriums. Des Weiteren finden Sie hier die 17. Corona-Bekämpfungsverordnung vom Land Rheinland-Pfalz.
Wir wissen, wie einschneidend die neuen Regelungen für Sie und Ihre Angehörigen in unseren Einrichtungen sind und bitten dennoch um Verständnis. Sollten Sie tagesaktuelle Fragen zu Ihrem Besuch haben, rufen Sie gerne vorab in der Einrichtung an.
Bleiben Sie gesund!
Auf dieser Informationsseite finden Sie die vom AWO Bezirksverband Rheinland e.V. ergriffenen Maßnahmen sowie einen Überblick über die wichtigsten Informationen und Hilfsangebote.
Seit Ende Februar setzen wir in unseren Einrichtungen im Rheinland sowie der Bezirksgeschäftsstelle in Koblenz Schutzmaßnahmen für unsere Bewohner, Angehörigen, Mitarbeiter und Dienstleister um. Dabei leiten uns die jeweils aktuellen Empfehlungen des RKI und zunehmend behördlichen Verfügungen. Obwohl diese Einschränkungen starken Einfluss auf Ihr privates Leben haben, appellieren wir an Ihr Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.
Daher gelten für unsere Einrichtung ab sofort folgende Regelungen:
Zugang zur Einrichtung findet ausschließlich über eine Zugangsschleuse statt.
Falls es zu einer Erkrankung innerhalb einer Einrichtung kommen sollte, werden in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt Sofortmaßnahmen eingeleitet und umgesetzt.
Wenn Sie uns oder Ihre Angehörigen besuchen kommen müssen, dann gelten folgende Regeln, diese geltenden Hygieneregeln sind unbedingt einzuhalten:
Regelmäßig Hände waschen (mit ausreichend Flüssigseife, mind. 20 sec.)
Niesen und Husten Sie in die Armbeuge, nicht in die Hände.
Benutzen Sie ihr Papiertaschentuch nur einmal und entsorgen Sie es danach.
Menschen, die sichtbar krank sind haben bis auf Weiteres zum Schutz der Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen keinen Zutritt zu unseren Einrichtungen. Wir hoffen hier auf Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Um die Bemühungen um Verlangsamung der Corona-Pandemie zu unterstützen, ist der Besucher*innenverkehr in der Geschäftsstelle des AWO Bezirksverbands stark eingeschränkt und die Präsenz der Mitarbeitenden reduziert worden. Die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle sind größtenteils per E-Mail und Telefon erreichbar.
Fragen & Anliegen
Bitte wenden Sie sich mit Fragen und Anliegen direkt online oder telefonisch an die Ihnen bekannten Ansprechpersonen oder bei Fragen zu Corona an:
Presseanfragen
Bei Presseanfragen wenden Sie sich bitte an Cathrin Kröll, Stabsstelle Marketing und Unternehmenskommunikation:
Wir danken für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!
Ihr AWO Bezirksverband Rheinland e.V.
Linksammlung
Weiterführende Infos der GKV – Mehr dazu
Tagesaktuelle Informationen bietet das Robert Koch-Institut – Mehr dazu
Optionen zur Kontaktreduzierung – Mehr dazu
Beratung und Hilfe für Pflegende und Pflegebedürftige
Die AWO Pflege- und Seniorenberatung ist online und telefonisch erreichbar und kann zu Fragen rund um Corona und Pflege beraten – Mehr dazu
Empfehlungen des Leibniz-Instituts
für Resilienzforschung zur Stärkung der psychischen Gesundheit – Mehr dazu