Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Rheinland e.V.
Dreikaiserweg 4
56068 Koblenz
Rheinland-Pfalz
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Website www.awo-rheinland.de ist das zentrale Online-Informationsportal des AWO Bezirksverbands Rheinland e. V. Diese Erklärung bezieht sich auf alle dort angebotenen Informationen, Inhalte und Funktionen. Die Dienstleistung umfasst die Darstellung der sozialen Arbeit, Angebote und Strukturen des AWO Bezirksverbands Rheinland. Das Angebot richtet sich an Menschen in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Website www.awo-rheinland.de informieren wir umfassend über die Arbeit des AWO Bezirksverbands Rheinland e. V., unsere sozialen Dienstleistungen, Einrichtungen und Projekte. Nutzer*innen können sich über Themen wie Pflege, Kinder- und Jugendhilfe, Migration, Beratung, Inklusion und Bildung informieren. Darüber hinaus stehen aktuelle Nachrichten, Veranstaltungshinweise und Veröffentlichungen zur Verfügung. Über Kontaktformulare können Anfragen gestellt werden. Stellenausschreibungen können eingesehen und Bewerbungen eingereicht werden.
Zur Unterstützung der digitalen Barrierefreiheit ist auf der Website ein Barrierefreiheits-Widget integriert, das eine individuelle Anpassung der Darstellung und Bedienung (z. B. Kontraste, Schriftgrößen, Lesefokus, Vorlesefunktion) ermöglicht.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Die Website www.awo-rheinland.de ist teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte/Funktionen:
– Eingebettete Videos verfügen aktuell nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
– Einige PDF-Dokumente (z. B. Broschüren, Formulare, Berichte) sind nicht vollständig mit Screenreadern nutzbar.
– Die vollständige Tastaturbedienbarkeit ist auf bestimmten interaktiven Elementen nicht durchgängig sichergestellt.
– Farbkontraste und Fokuskennzeichnungen entsprechen nicht überall den BITV-Anforderungen.
Zur Verbesserung der Nutzbarkeit setzen wir ein Barrierefreiheits-Widget ein, das Funktionen wie Schriftvergrößerung, Kontrastanpassung, Fokusanzeige, Vorlesefunktion und mehr bietet. Damit können Besucher*innen die Seite individuell an ihre Bedürfnisse anpassen.
Barrierefreie Alternativen
– Für nicht barrierefreie PDF-Dokumente stellen wir auf Anfrage barrierefreie Textfassungen zur Verfügung.
– Für Videoinhalte ohne Untertitel bieten wir auf Anfrage Zusammenfassungen in Textform an.
– Die wichtigsten Informationen zu Kontakt, Hilfe und Angeboten sind auch telefonisch oder per E-Mail zugänglich.
– Das integrierte Barrierefreiheits-Widget unterstützt Nutzer*innen bei der individuellen Anpassung der Darstellung und Bedienung der Website.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
– Die schrittweise Überarbeitung von PDF-Dokumenten zur Verbesserung der Screenreader-Kompatibilität ist bis Ende 2025 vorgesehen.
– Verbesserungen bei der Tastaturbedienbarkeit und den Farbkontrasten sind bis Frühjahr 2026 geplant.
– Bestehende Videos sollen bis Mitte 2026 mit Untertiteln oder Alternativen ergänzt werden.
– Neue Inhalte werden bereits unter Berücksichtigung barrierefreier Standards erstellt.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 30.05.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 28.05.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Rheinland e.V.
Dreikaiserweg 4
56068 Koblenz
E-Mail: info@awo-rheinland.de
Telefon: 02 61 / 30 06-199
Link zur Website: https://awo-rheinland.de/