Antrag der AWO Rheinland 

Kinderschutz im digitalen Raum

verabschiedet auf der Bundeskonferenz vom 14. bis 16. November 2025 in Erfurt

Die Bundeskonferenz möge beschließen

Das Präsidium setzt sich für die Ausweitung und Intensivierung des Kinderschutzes insbesondere im digitalen Raum ein. Dafür sind konkrete Maßnahmen erforderlich, die präventive als auch interventive Schritte beinhalten.

Begründung

Zur Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen gehören heutzutage nicht nur Begegnungen mit realen Mitmenschen, sondern auch der Austausch im digitalen Raum. Das Internet bietet dazu viele Vorteile wie Informationszugang, soziale Netzwerke und Freizeitmöglichkeiten. Nicht nur für Erwachsene, auch für Kinder und Jugendliche entstehen Chancenaus der einfachen Verfügbarkeit von Informationen und Unterhaltungsmöglichkeiten. Gleichzeitig birgt es jedoch erhebliche Gefahren, die oftmals unterschätzt werden. Belastungen entstehen durch Überflutung von Informationen ohne ausreichende persönliche Kompetenzen, diese auf Faktizität zu prüfen, durch alle Formen von Cybermobbing und „hatespeech“ oder in umgekehrter Weise auch durch einen eingeschränkten Zugang zu diesen Medien auf Grund von Armut.

In der Folge werden wir uns auf einen spezifischen Aspekt des Kinderschutzes im digitalen Raum beschränken, der durch die Arbeit unserer Fachberatungsstellen konkret und positiv zu beeinflussen ist: die Gefahr der sexualisierten Gewalt im digitalen Raum. Der Fachbegriff für sexuelle Übergriffe im Internet lautet Cybergrooming. Das beschreibt die gezielte Kontaktaufnahme und Manipulation von Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene mit dem Ziel, sie zu sexualisierten Handlungen zu drängen, sei es online oder offline.

Die Gefahren von Cybergrooming sind dabei nicht zu unterschätzen, auch wenn der Begriff vielleicht noch nicht überall geläufig ist. 24 % der Kinder und Jugendlichen wurden im Netz von Erwachsenen zu Verabredungen aufgefordert (Landesanstalt für Medien NRW, 2023). Besonders betroffen sind jüngere Kinder: 98 % der Opfer sind unter 13 Jahre alt. Kinder mit geringem Selbstwertgefühl oder familiären Problemen sind besonders gefährdet, da sie häufig bei Tätern die emotionale Unterstützung suchen, die ihnen fehlt. Sexuelle Belästigung findet häufig in solchen digitalen Räumen statt, die Kinder und Jugendliche gern nutzen – etwa Messenger wie WhatsApp, soziale Netzwerke wie Snapchat, Instagram oder TikTok sowie Online-Spiele wie Fortnite, Roblox oder Minecraft. Die Täter verwenden dabei gezielt Strategien wie das Vortäuschen falscher Identitäten, Komplimente, Geschenke oder Erpressung, um das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen und auszunutzen. Es ist unerlässlich, Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte über diese Risiken aufzuklären. Der Schutz vor Cybergrooming erfordert eine Kombination aus präventiven Maßnahmen, technologischem Schutz und einer effektiven Unterstützung betroffener Kinder. Den technischen Schutz können hierbei nur die Spielehersteller leisten, die jedoch marktwirtschaftliche Interessen verfolgen und auf deren Interesse an Kinderschutz sich nicht verlassen werden sollte.

Daher ergeben sich folgende Forderungen der AWO Rheinland für einen effektiven Kinderschutz im digitalen Raum:

  1. Ausbau präventiver Angebote
  • Workshops für Kinder und Jugendliche: Vermittlung von Wissen über die Gefahren des Internets und das Erlernen eines sicheren Umgangs mit digitalen Medien.
  • Bisher finden diese Workshops primär in 4. Klassen in Grundschulen, sowie 5. Klassen weiterführender Schulen statt. Dieses Angebot sollte weiter ausgebaut werden, sowohl bezüglich der Anzahl als auch der Altersgruppe der Zielpersonen.
  • Fortbildungen für Fachkräfte: Schulungen für Lehrkräfte, Erzieher* innen und Jugendhilfe-Fachkräfte, um über Cybergrooming aufzuklären und dabei Strategien von Tätern im Internet, sowie Präventionsmaterialien kennenzulernen.
  • Fachkräfte sind wichtige Multiplikator*innen, die eine Vielzahl an Kindern und Jugendlichen erreichen. Es ist notwendig, ihnen dieses spezifische Wissen zu vermitteln, welches sie an Kinder weitergeben und selbst anwenden können, um solche sexuellen Übergriffe im Netz aufzudecken.
  • Elternarbeit: Informationsveranstaltungen und Beratung für Eltern und andere Erziehungsberechtige: Diese sollen auf die Gefahren von Cybergrooming aufmerksam gemacht werden und ihnen praktische Schutzmaßnahmen aufgezeigt werden. Es reicht nicht allein, Kinder und Fachkräfte zu schulen. Ein besonderes Augenmerk sollte zukünftig auf die Schulung von Eltern gelegt werden, da Kinder sich in Gefahrensituationen zuerst an ihre Eltern wenden. Wenn diese sich jedoch nicht mit den Gefahren im digitalen Raum auskennen, sendet das ein Signal an die Kinder, dass Erwachsene keine kompetenten Ansprechpartner*innen sind und sie mit ihren Hilfegesuchen bei diesen keine hilfreichen Antworten finden.
  1. Stärkung von Unterstützungsangeboten für Betroffene
  • Niedrigschwellige Beratung und Krisenintervention: Zeitnahe Unterstützung für betroffene Kinder, Jugendliche und deren Familien. Diese können in den vorhandenen Beratungsstellen bereits geleistet werden, sollten aber weiter ausgebaut werden. Digitale Beratungsmöglichkeiten: Ausbau von Online-Beratungsformaten,die insbesondere für jüngere Zielgruppen erreichbar und niedrigschwellig sind.
  1. Förderung von Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierungskampagnen
  • Regionale Kampagnen: Aufklärung über die Gefahren von Cybergrooming und die Vermittlung von konkreten Handlungsmöglichkeiten. Sensibilisierungskampagnen sollten sich gezielt an Eltern richten undflächendeckend im gesamten Rheinland in verschiedenen Medien gestreut
  • Bereitstellung und Erstellung von Informationsmaterialien zu Cybergrooming: Für Kinder, Eltern und Fachkräfte.

Um die genannten Maßnahmen umzusetzen, benötigt die AWO Rheinland finanzielle Unterstützung:

  • Zur Ausweitung der Präventions- und Beratungsangebote: Erreichen von mehr Schulen, mehr Elternabenden
  • Vervielfältigung von Informationsmaterialien
  • Für die Entwicklung digitaler Bildungsformate und Online-Beratungsplattformen.

Die Beratungsstelle Phoenix setzt sich bereits seit einigen Jahren mit all ihrer Fachkompetenz und Erfahrung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ein. So wurde von der Beratungsstelle das Präventionsmaterial “Wir haben den Plan” (www.wir-haben-den-plan.de) erstellt, das aktuell flächendeckend im ganzen Rheinland verbreitet wird.

Ein starker Kinderschutz im digitalen Raum schützt nicht nur vor den oben genannten Gefahren, sondern schafft auch einen sicheren Rahmen, in dem Kinder digitale Medien altersgerecht nutzen und dabei ihre Medienkompetenz entwickeln können. Mit einer gezielten weiteren Förderung durch die Landespolitik können wir gemeinsam Prävention, Aufklärung und Unterstützung verbessern, um Kinder und Jugendliche wirksam vor sexualisierter Gewalt im Internet zu schützen.