Mitglieder
Mitarbeitende
ehrenamtliche Helfer
Azubis
Ortsvereine
Unsere haupt- und ehrenamtlich Tätige unterstützen unsere Gesellschaft bei der Bewältigung sozialer Probleme und Aufgaben und setzen sich für einen demokratischen, sozialen Rechtsstaat ein.
Wir arbeiten mit dem Herzen – aber auch nach klaren Leitsätzen und Leitbildern. Sie sind die Grundlagen für alles Handeln in der Arbeiterwohlfahrt. Sie kennzeichnen die Ziele, das Aufgabenverständnis und die Methoden unserer Arbeit. Mit dem Grundsatzprogramm legt die AWO ihre programmatische Ausrichtung fest.
Uns ist es wichtig, dass alle Leistungen und jedes Engagement der AWO klar und nachvollziehbar nach innen und nach außen sind. Daher legen wir großen Wert auf eine transparente Organisation und Aufgabenteilung.
Der AWO Bezirksverband Rheinland e.V. wurde 1950 gegründet. Er ist vereinsrechtlich organisiert, seine Satzung finden Sie hier:
Im AWO-Governance-Kodex sind alle verbindlichen Richtlinien für eine verantwortungsvolle Führung und Aufsicht der Vereine, Verbände und Unternehmen der AWO festgelegt. Der AWO Bezirksverband Rheinland e.V., seine Tochtergesellschaften und Kreisverbände wenden den Kodex strikt an.
Der AWO-Governance-Kodex fordert:
· klare Organisationsstrukturen
· eindeutige Abgrenzungen
· klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Gremien und Organe
· verbindliche Kommunikationsstrukturen und Berichtspflichten zwischen den Gremien und Organen
· verantwortungsvolle Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion
· Frühwarnsysteme für Risiken
Der Kodex ist bindend für alle AWO-Gliederungen und -Unternehmen mit hauptamtlichem Personal und stellt sicher, dass Aufsicht und Führung klar getrennt sind und Aufsichtsorgane und Geschäftsführungen ohne Interessenskonflikte Entscheidungen treffen können – ausschließlich im Interesse und zum Wohle der AWO und auf der Grundlage ihrer Werte. Die Richtlinien machen auch Vorgaben zur Bestellung, Anstellung und Vergütung von Geschäftsführungen.
Der AWO Bundesverband und eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen einmal im Jahr die Einhaltung des Governance-Kodex und die Erfüllung der Erklärungspflichten der Untergliederungen. Und bisher hat es keine Beanstandungen gegeben.