Sicherung des Kindeswohls

Kinder sind vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

Das Kindeswohl steht bei der Gestaltung des pädagogischen Handelns und der strukturellen Abläufe im Vordergrund. 

Offenherzigkeit, Gutgläubigkeit, Neugier und geistige wie körperliche Unterlegenheit lassen Kinder zu Opfern werden. Kindeswohlgefährdung kann vielfältige Formen und Auswirkungen im Verhalten der Kinder haben.

AWO Kindertagesstätten

Wir vermitteln Werte und geben den Kindern Sicherheit und Geborgenheit.

Die pädagogischen Fachkräfte vermitteln den Kindern in altersgerechten Angeboten, Übungen zur Stärkung des Selbstwertgefühls und der – Behauptung, aber auch Achtsamkeit und Vorsicht für ihre eigene Person.

Je nach Alter der Kinder und /oder dem Zustand der Angst, sind es nicht die Kinder selbst, die eine Gefährdung als solche einschätzen oder gar offenlegen können.  Oft ist es durch die kontinuierliche systematische Beobachtung möglich, eine Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen.

Die von Mitarbeiter*innen erforderlichen Kompetenzen und Sensibilität zu diesem Thema werden durch Schulungen erweitert.

Die Einrichtungen verfügen über ein Schutzkonzept, dazu gehören Aufsichtspflicht, Belehrungen, 1.Hilfe- Schulungen, Gefährdungsbeurteilungen, meldepflichtige Mitteilungen an das Gesundheitsamt u.ä., wie auch die Anwesenheitsdokumentation oder die Listung abholberechtigter Personen.

Kindeswohlberatungsdienste

Alle Einrichtungen sind Vertragspartner der Kindeswohlberatungsdienste, die  durch die zuständigen Kommunalverwaltungen regional zugeordnet werden.  Die Beratungsdienste unterstützen die pädagogischen Fachkräfte und Leitungen insbesondere im Rahmen der Einzelfallhilfe, d. h. wenn ein konkreter Verdacht der Kindeswohlgefährdung vorliegt.  Hierzu liegt den Einrichtungen jeweils ein Konzept zur Umsetzung der Meldepflicht vor.