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Ein faires Vergütungssystem ist ebenso wichtig wie ein gutes Arbeitsklima, denn es transportiert Wertschätzung für die geleistete Arbeit. Gemeinsam mit dem Betriebsrat wurde ein besonders attraktives Vergütungssystem entwickelt. Durch die Erhöhung der Zuschläge haben sich die Auszahlungsbeträge für die Kolleg*innen wesentlich erhöht.
Weitere Vorteile sind hohe Antrittsprämien und Jubiläumszulagen. Nicht zuletzt gehört auch das Arbeiten in einem großen Verband, der weltanschaulich und konfessionell neutral ist, dazu. Wir übernehmen auch zahlreiche Weiterbildungen, die während der Arbeitszeit absolviert werden.
Neue Allgemeine Arbeits- und Vergütungsbedingungen ab dem 01.01.2024
Wer ungelernt in den Beruf einsteigt, wird innerhalb der ersten 2 Jahre mit einem Pflegehelferkurs qualifiziert. Es werden generell 2.758 € plus Zuschläge gezahlt.
Mit Absolvierung eines Pflegehelferkurses oder einer ähnlichen Aus- oder Weiterbildung erhöht sich die Grundvergütung nach Berufserfahrung.
0-2 Jahre | 2-6 Jahre | 6-10 Jahre | >10 Jahre |
2.798 € | 2.905 € | 2.988 € | 3.070 € |
Mit einer Berufsausbildung als Altenpflegehelfer*in oder Krankenpflegehelfer*in wird nach Berufserfahrung folgende Grundvergütung gezahlt:
0-2 Jahre | 2-6 Jahre | 6-10 Jahre | >10 Jahre |
3.144 € | 3.257 € | 3.347 € | 3.437 € |
Mit einer Berufsausbildung als Altenpfleger*in oder Krankenpfleger*in wird nach Berufserfahrung folgende Grundvergütung
gezahlt:
0-2 Jahre | 2-6 Jahre | 6-10 Jahre | >10 Jahre |
3.531 € | 3.676 € | 3.824 € | 4.001 € |
Pflegefachkräfte, die eine Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung absolviert haben oder absolvieren sollen, erhalten nach Berufserfahrung folgende Grundvergütung:
0-2 Jahre | 2-6 Jahre | 6-10 Jahre | >10 Jahre |
4.350 € | 4.572 € | 4.743 € | 4.909 € |
Pflegefachkräfte, die zur Pflegedienstleitung ausgebildet wurden oder ein pflegewissenschaftliches Studium absolviert haben, erhalten nach Berufserfahrung folgende Grundvergütung:
0-2 Jahre | 2-6 Jahre | 6-10 Jahre | >10 Jahre |
4.851 € | 5.157 € | 5.468 € | 5.668 € |
Gratifikation:
50 % der Grundvergütung im Oktober
Hohe Zuschläge pro Stunde:
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