Antrag des Sozialpolitischen Ausschusses

Zukunft der Rente – Eckpunkte zu einer Reform des deutschen Rentensystems

verabschiedet auf der Bundeskonferenz vom 14. bis 16. November 2025 in Erfurt

 

Die Bundeskonferenz möge beschließen

Bundesminister*innen und Bundestagsabgeordnete werden aufgefordert,

  1. sich für eine grundlegende Rentenreform einzusetzen mit dem Ziel, allen Menschen nach einem langen Arbeitsleben von mehr als 40 Jahren eine auskömmliche Rente zu gewährleisten. Es gilt, in Anlehnung an das „Österreichische Modell“ ein deutsches Rentensystem zu etablieren, in das alle Beschäftigte, auch Beamte und Selbstständige sowie Bundes-, Landtagsabgeordnete und Minister*innen einzahlen. Des Weiteren soll langfristig das Rentenniveau schrittweise angehoben werden (siehe Österreich: 80%, Deutschland: derzeit 48,2%). Das Prinzip der paritätisch umlagefinanzierten Rente als Hauptsäule des deutschen Rentensystems bleibt dabei unberührt.
  2. sich für die Herauslösung aller versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenkasse starkzumachen. Gezahlte Rentenbeiträge sind künftig ausschließlich für die Beitragszahlenden und deren direkten Rentenansprüche zu verwenden. Die in der Vergangenheit bereits erfolgten Entnahmen aus der Rentenkasse für versicherungsfremde Leistungen etwa im Zusammengang mit der Wiedervereinigung sind durch erhöhte Bundeszuschüsse auszugleichen.
  3. sich für eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Beiträge zur Rentenversicherung auszusprechen, damit auch Gutverdienende einen solidarischen Beitrag zur Rente leisten (Beitragsbemessungsgrenze 2024: 7450 Euro/Monat; alte Bundesländer 7550 Euro/Monat).
  4. sich für die Anhebung des Mindestlohns und Reduzierung versicherungsfreier Minijobs einzusetzen. Eine versicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung muss zu einer Rente oberhalb des Niveaus der Grundsicherung führen.
  5. sich für die Anhebung des Freibetrags in der Einkommenssteuer für Renteneinkommen aus der Rentenversicherung auf mind. 16000€ jährlich starkzumachen.
  6. Sich darüber hinaus für einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich von bis zu 3000€ einzusetzen, um neben Arbeitnehmer*innen sowie Bundes- und Landespensionär*innen auch Rentner*innen einen finanziellen Ausgleich zukommen zu lassen.

Begründung

Das deutsche Rentensystem wird seit Jahren von bestimmten Kreisen aus der Wirtschaft, Konservativen und Liberalen unter erheblichen politischen Druck gesetzt. Zudem ist das

Rentenniveau durch den Gesetzgeber in Deutschland von Mitte der 70er-Jahre an Schritt für Schritt von ca. 60% auf aktuell 48% herabgesetzt worden. Andererseits sollen im Interesse der Wirtschaft die Rentenbeiträge mindestens stabil bleiben und langfristig abgesenkt bzw. das System der paritätischen Finanzierung der Rentenbeiträge zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in aufgegeben werden. Stattdessen werden von konservativ-liberalen Kreisen anlage- bzw. aktienfinanzierte Rentensystem vorgeschlagen und vorangebracht (Generationenkapital). Das sog. Generationenkapital soll einen Beitrag leisten zur Stabilisierung der Rentenbeiträge und dazu dienen, die Bundeszuschüsse an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mittelfristig abzusenken. Nicht zur Anhebung des aktuellen Rentenniveaus!

Ein Problem ist die Intransparenz bei der Finanzierung von sog. Versicherungsfremden Leistungen (Leistungen ohne Beitragshinterlegung) über die DRV. Dies wurde unlängst auch vom Bundesrechnungshof bemängelt und Transparenz gefordert. Expert*innen gehen davon aus, dass auf diese Weise der Rentenkasse in den letzten Jahrzehnten bis zu 900 Milliarden Euro entzogen worden. Die sogenannten Ausgleichszahlungen des Bundes an die Rentenkasse aus Steuermitteln sind seit Jahre nicht ausreichend und decken die Ausgaben der Rentenkasse für versicherungsfremde Leistungen nicht vollständig ab. Bedingt sind Zahlungen von Leistungen aus der Rentenkasse ohne Beitragshinterlegung durch Beschlüsse der jeweiligen Bundesregierungen (siehe Mütterrente, Opferrenten, DDR-Renten, etc.).

Statt aber nun die Rentenkasse in Ordnung zu bringen und die Missstände zu beseitigen z.B. durch die Ausgliederung aller versicherungsfremden Leistungen sowie deren Finanzierung aus Steuermitteln und sich für eine sozial gerechte und auskömmliche Rente einzusetzen, beabsichtigt die Bundesregierung das Arbeiten nach Eintritt in die Rente massiv zu fördern. Rentner*innen sollen künftig weit mehr als bisher als preiswerte Arbeitsmarktreserve der Wirtschaft zur Verfügung stehen und so u.a. einen Beitrag leisten zur Beseitigung des Fachkräftemangels in Deutschland. Das Arbeiten im Alter soll für Millionen der heutigen und künftigen Rentner*innen zur „Normalität“ werden.

Ein Fünftel aller Rentner*innen sind in Deutschland von Armut bedroht!
Auf diesem Wege entledigt sich die Bundesregierung des Drucks, die Rentenkasse in Ordnung zu bringen, die Einnahmen der Rentenkasse zu verbessern und sich für eine sozial gerechte und auskömmliche Altersrente einzusetzen.